AVBs - MISTERLIMO - Stretchlimousine mieten mit Rundumservice

STRETCHLIMOUSINENVERMIETUNG
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Rechtliches

Falk Auert (Inhaber des Einzelgewerbes)
MISTERLIMO Stretchlimousinenvermietung
Jahnstr. 42
15712 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf

Tel.: 0176 / 34443 696
E-Mail: Kontakt@MISTERLIMO.de
WEB: www.MISTERLIMO.de

1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung der Stretchlimousine bei Falk Auert (MISTERLIMO Stretchlimousinenvermietung) sowie für die Vermittlung von Limousinenfahrten bei Drittanbietern. Falk Auert ist hierbei Auftragnehmer, sein Vertragspartner Auftraggeber.

2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines deutschlandweit möglichen Beförderungsvertrages für die vom Auftragnehmer bereitgehaltene Stretchlimousine incl. Chauffeur zuzüglich möglicher Sonderausstattung gemäß Preisliste.  Für den Fall, dass der Auftragnehmer sein Fahrzeug zum vereinbarten Erfüllungszeitpunkt nicht bereitstellen kann, behält er sich eine Ersatzleistung in Form einer vergleichbaren Limousine vor. In diesem Fall entfallen Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.

Für den Fall, dass der Vertragsgegenstand lediglich die Vermittlung von Limousinenfahrten bei Drittanbietern ist, haftet der Auftragnehmer lediglich für die Rechtsfolgen aus dem Vermittlungsvertrag. Für Rechtsfolgen aus dem Beförderungsvertrag haftet der Drittanbieter.

3. Zustandekommen des Vertrages
Die erste Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar, es sei denn, der Auftraggeber macht deutlich, dass er rechtsverbindlich die angebotene Beförderung buchen möchte. In letzterem Fall stellen nachfolgende Vereinbarungen nur Erweiterungen des bestehenden Beförderungsvertrages dar. Bezüglich der unverbindlichen Anfrage erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber, evtl. nach Klärung noch fehlender Vertragsbestandteile, ein Angebot. Dieses wird erst durch Annahme des Auftraggebers (Annahmefrist: 5 Tage nach Angebot) zum Inhalt eines rechtsverbindlichen Vertrages. Erfolgt keine Annahme erlischt das Angebot nach Ablauf der Annahmefrist. Wir weisen darauf hin, dass Verbraucher bei Kraftfahrzeugvermietungen im Fernabsatz kein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB iVm. § 355 BGB haben.

4. Besichtigung des Mietgegenstandes
Eine Besichtigung des Mietgegenstandes (Stretchlimousine und zusätzliche Ausstattung) ist jederzeit nach Vereinbarung am Geschäftssitz des Inhabers möglich. Änderungen der Beschaffenheit der Mietsachen nach Vertragsabschluss zeigt Ihnen der Auftragnehmer unverzüglich nach der Änderung an. Dabei berechtigen Verbesserungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Stornierung von Verträgen
Nach Zustandekommen des Vertrages steht beiden Vertragsparteien eine Stornierung des Vertrages frei. Eine Stornierung ist eine Kulanzentscheidung des Auftragnehmers. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stornierung von Verträgen durch den Auftraggeber. Die Stornierung wird nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer wirksam. Der Auftraggeber erkennt die Genehmigung mittels elektronischer Medien (E-Mail, Whatsapp) für die Schriftformerfordernis als ausreichend an. Im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber werden

- bis vier Wochen vor dem Beförderungstermin 25% Rückabwicklungsgebühr,
- 4 Wochen bis 14 Tage vor dem Beförderungstermin 50% Rückabwicklungsgebühr/Schadenersatz,
- 13 Tage bis 8 Tage vor dem Beförderungstermin 75% Rückabwicklungsgebühr/Schadenersatz,
- ab 7 Tage vor bis zum Beförderungstermin 100% Schadenersatz des vereinbarten Entgeltes, abzüglich der durch die nicht durchgeführte Beförderung nicht angefallenen Betriebskosten fällig, es sei denn, während der vereinbarten Beförderungszeit wird eine andere Beförderung durchgeführt. In diesem Fall reduziert sich der Schadenersatzanspruch um den Betrag der Ersatzbeförderung.

Gleiches gilt bei Nichtantritt der Fahrt durch den Auftraggeber.

Im Falle einer Terminverschiebung bis 8 Tage vor dem Beförderungstermin werden keine Gebühren berechnet. Bei einer Terminverschiebung ab 7 Tage vor dem Beförderungstermin berechnet der Auftragnehmer eine Servicepauschale iHv. 20% des vereinbarten Entgeltes.

6. vereinbarte Entgelte
Vereinbarte Entgelte sind spätestens bei Fahrtantritt in bar beim Chauffeur oder per Überweisung bis 7 Kalendertage vor Fahrtantritt zu begleichen, es sei denn, es sind andere Zahlungsfristen vereinbart. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein.

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste bis zur Erstellung des Angebotes durch den Auftragnehmer bzw. beiderseits vereinbarte abweichende Beförderungsentgelte. Sonderangebote gelten nur innerhalb des zeitlichen Rahmens des jeweiligen Angebotes und nur für die jeweiligen Fahrtzwecke.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen iHv. 6% berechnet. Wird bei Verzug des Auftraggebers ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt beauftragt, die fälligen Entgelte beizubringen, hat der Auftraggeber die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen.

Bei Vertragsabschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.

7. Beförderung
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht. Es obliegt dem Chauffeur, am Startpunkt der Beförderung bzw. im Verlauf der Beförderung zu entscheiden, ob der Beförderungsvertrag wie vereinbart ausgeführt werden kann. Dabei hat er die Möglichkeit, einzelne Fahrgäste, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Straßenverkehrs bzw. für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung auszuschließen. Kann das Beförderungsziel aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erreicht werden, ist der Chauffeur berechtigt, die Fahrt vor Erreichen des Ziels zu beenden.

Während der gesamten Fahrzeit gilt die StVO für alle Fahrgäste, insbesondere die Anschnallpflicht sowie das Verbot des Aufhaltens von Fahrgästen bzw. ihrer Gliedmaßen außerhalb des Fahrzeuges während der Fahrt. Bei Nichteinhaltung können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der StVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschließlich aller Sonderleistungen berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßigen Verschmutzungen. Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.

Der Verzehr eigener Speisen und Getränke innerhalb des Fahrzeuges ist grundsätzlich nicht gestattet. Für eine davon abweichende Vereinbarung wird ein Reinigungsentgelt (sog. Korkengeld) gemäß Preisliste Vertragsbestandteil. Der Verzehr von alkoholischen Getränken von minderjährigen Fahrgästen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der Fahrer ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt die Fahrt aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Chauffeurs.

8. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm oder seinen Gästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen. Vom Auftraggeber angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind von ihm wieder zu entfernen. Auf lackierten Untergründen sind keine Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen zulässig. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Befestigung zuständig und haftet für Schäden, die durch seine Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen an der Mietsache bzw. Dritten entstehen.

9. Haftung des Auftragnehmers
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer aus dem Vertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen.

10. unwirksame Vertragsbedingungen
Für unwirksame bzw. teilunwirksame Vertragsbestandteile gelten die Regelungen aus § 306 BGB.

11. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag ergeben gilt der Gerichtsstand Cottbus.


Kurzimpressum

Falk Auert (Inhaber)
Jahnstr. 42
15712 Königs Wusterhausen

Tel.: 0176 / 34443 696
E-Mail: Kontakt@MISTERLIMO.de

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Inh. Falk Auert
Tel.: 0176 / 34443 696
E-Mail: Kontakt@MISTERLIMO.de
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